In der ersten Woche nach den Herbstferien muss laut neuer Schul- und Kitaverordnung dreimal getestet werden.
gez. Schul- und Hortleitung
In der ersten Woche nach den Herbstferien muss laut neuer Schul- und Kitaverordnung dreimal getestet werden.
gez. Schul- und Hortleitung